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Danke für die Hilfe von
19.3.2024 00:30

50 €

Anonym
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30 €

Anonym
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50 €

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Anonym
19.3.2024 00:20

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Häufig gestellte Fragen
Kann die Aktion Lichtblicke Spendenquittungen ausstellen?

Ja, die Aktion Lichtblicke e. V. ist bei den Finanzämtern als mildtätig und gemeinnützig eingestuft und darf daher Spendenquittungen ausstellen. Bitte einfach im Spendenformular die Checkbox „Ich möchte eine Spendenquittung erhalten“ anklicken und Adresse eingeben.

Ist es möglich, bei einer gemeinschaftlichen Spende mehrere Spendenquittungen für verschiedene Personen oder Firmen zu erhalten?

Bitte informieren Sie das Lichtblicke-Büro, nachdem Sie Ihre Spende getätigt haben. Das funktioniert am besten per Mail an info@lichtblicke.de. Bitte geben Sie an, an welche Personen/Firmen die Quittungen verschickt werden sollen. Wir benötigen die kompletten Adressangaben und jeweils die Summen, die in der Quittung aufgeführt werden sollen.

Wie kann man Info-/Werbematerialien der Aktion Lichtblicke erhalten?

Die Aktion Lichtblicke lebt von Spendenaktionen, die von Spenderinnen und Spendern vor Ort organisiert werden. Daher unterstützen wir Sie sehr gerne mit Flyern, Plakaten und Aufklebern. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch per E-Mail an info@lichtblicke.de oder telefonisch an 0208/ 4566-304 oder -305.

Kann die Aktion Lichtblicke Spendendosen zur Verfügung stellen?

Nein, über offizielle Spendendosen verfügen wir leider nicht.

Wie können eigene Spendenaktion auf der Website bzw. den Sozialen Medien der Aktion Lichtblicke veröffentlicht werden?

Wenn Sie Text- bzw. Bildmaterial von Ihrem Spenden-Event haben, schicken Sie dieses bitte an info@lichtblicke.de. Das Lichtblicke-Team wird Ihren Beitrag danach auf lichtblicke.de und auf Facebook bzw. Instagram veröffentlichen.

Können bei der Aktion Lichtblicke auch Sachspenden wie Kleidung, Spielzeug etc. gespendet werden?

Die Aktion Lichtblicke nimmt grundsätzlich keine Sachspenden entgegen. Da die Spendenaktion organisatorisch schlank gehalten werden soll, verfügen wir weder über die personellen Ressourcen noch über die notwendigen Lagermöglichkeiten. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.

Wie kann man bei der Aktion Lichtblicke einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen?

Die Aktion Lichtblicke arbeitet vor Ort mit den dort ansässigen Wohlfahrtsverbänden Caritas, Diakonie oder anderen Wohlfahrtsverbänden zusammen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Hilfegesuch an eine Geschäftsstelle der o.g. Verbände. Die Mitarbeitenden werden Ihre familiäre und finanzielle Situation kennenlernen und danach einschätzen, ob Sie und Ihre Familie für eine Förderung durch unsere Spendenaktion infrage kommt.
Nach Antragstellung durch einen Wohlfahrtsverband wird der Lichtblicke-Spendenbeirat abschließend über eine finanzielle Unterstützung und deren Höhe entscheiden. Im Fall eines positiven Bescheids wird der zuständige Mitarbeitende die bewilligte Spende treuhänderisch verwalten bzw. zweckgebunden für Ihre Bedürfnisse verwenden.
Ausnahme: Bei Sonder-Spendenaktionen wie z. B. der Unwetter-Hilfe können betroffene Familien direkt ein Hilfegesuch unter unwetterhilfe@lichtblicke.de stellen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier: Unwetter-Hilfe.

Welche Förderkriterien gibt es bei der Aktion Lichtblicke?

Die Aktion Lichtblicke fördert Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit festem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage hilfsbedürftig sind. Es werden Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 23 Jahren sowie Familien, in denen Kinder und Jugendliche in Not leben, gefördert. Darüber hinaus ist eine projektbezogene Förderung von Institutionen möglich, die Kindern und Jugendlichen in Not Unterstützung anbieten.
Grundsätzlich beschränkt sich eine Förderung durch die Aktion Lichtblicke auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Wir stehen Ihnen Montag
bis Freitag zwischen
10:00 Uhr und 16:00 Uhr
gerne zur Verfügung

0208-4566-304
0208-4566-305
info@lichtblicke.de