Wenn Menschen Hilfe brauchen,
sind wir da.

Das Jahrhundert-Unwetter und die damit verbundene Flutkatastrophe haben Mitte Juli 2021 viele Regionen in NRW sehr hart getroffen. Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie in den Fluten einen geliebten Menschen verloren haben. Viele werden aber auch erhebliche Sachschäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat beklagen müssen, manche haben sogar ihr Zuhause durch die Wassermassen komplett verloren. In diesen schweren Zeiten ist die Aktion Lichtblicke ganz nah bei den betroffenen Familien mit Kindern aus NRW, die durch die Unwetter in eine existentiell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Aktion Lichtblicke möchte einen kleinen Lichtblick in dieser schwierigen Zeit anbieten und sich mit Familien in NRW solidarisch zeigen.

Häufig gestellte Fragen

Immer wieder wird die Aktion Lichtblicke zum Stand der Unwetter-Hilfe gefragt: Wie viel Geld ist schon an die Hilfebedürftigen ausgegeben worden? Wem wurde geholfen? Wie viele Anträge auf finanzielle Unterstützung sind eingegangen? Diese und andere häufigen Fragen haben wir hier zusammengetragen und beantwortet.

Aktion Lichtblicke – FAQ Unwetter-Hilfe
Stand: 7. Oktober 2022

  • Wie viele Spenden sind seit dem 15. Juli 2021 bei der Aktion Lichtblicke für die von der Flut betroffenen Gebiete eingegangen?

    Insgesamt wurden bei der Aktion Lichtblicke e. V. bisher 12,73 Mio. Euro. für die Betroffenen der NRW-Flutkatastrophe gespendet. Die Aktion Lichtblicke unterstützt in Not geratene Familien mit Kindern in Nordrhein-Westfalen.

  • Wie viele Spenden sind davon bisher ausgezahlt worden?

    Bisher sind 11,30 Mio. Euro an Unwetter-Spenden an die Flut-Betroffenen verausgabt worden. Das sind rund 87 Prozent der Spendeneinnahmen.

  • Welche Anteile haben die Spendenausgaben? Wie viele gingen an Privatpersonen / welche an bestimmte Projekte?

    Grundsätzlich wird der überwiegende Teil der Spendengelder bei der Aktion Lichtblicke für die Einzelfallhilfe verwendet. Das ist auch bei der Unwetter-Hilfe so. Bisher sind 10,95 Mio. Euro an betroffene Familien mit Kindern weitergeleitet worden. Das sind über 2.500 Anträge aus privaten Haushalten, die bisher bewilligt wurden. Zusätzlich wurden über 270.000 Euro bisher für 17 gemeinnützige Projekte bzw. institutionelle Förderungen verausgabt.

  • Wie viele Spenden wurden für welche Projekte ausgegeben

    Eine detaillierte Übersicht können wir aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Es wurde aber z. B. ein durch die Flut zerstörtes Schwimmbad, das hauptsächlich für Kinder-Schwimmunterricht genutzt wurde, unterstützt. Geholfen hat die Aktion Lichtblicke auch dem Projekt „Auszeit“, das in den Sommer- und Herbstferien Kinder betreut hat, bei denen die Familien in starkem Ausmaß von der Flut betroffen waren. So hatten die Kinder ein wenig Abwechslung in ihrem zu der Zeit sehr trostlosen Alltag und die Eltern konnten sich um die Beseitigung der Schäden an ihren Wohnungen und Häusern kümmern.

  • Welche Gelder sollen noch in welche Projekte/Privathaushalte fließen?

    Es sind noch rund 1.5 Mio. Euro Spenden mit dem Verwendungszweck Unwetter-Hilfe übrig. Auch jetzt gehen immer noch Anträge auf finanzielle Unterstützung ein. Anträge für Projekte oder institutionelle Förderungen liegen im Moment keine mehr vor.

  • Wie hoch sind die eigenen Kosten/Anteile, die die Aktion Lichtblicke von den Spendengeldern verwendet, um den bürokratischen Aufwand ihrer Hilfsorganisation zu finanzieren?

    Der Verwaltungsaufwand bei der Aktion Lichtblicke wird seit Gründung der Spendenaktion im Jahr 1998 bewusst schlank gehalten und gilt als sehr niedrig, wie das Spendensiegel des DZI bestätigt. Ein Geschäftsjahr bei der Aktion Lichtblicke läuft immer vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. In der Spendensaison 2020/2021 lag der Verwaltungsaufwand bei 4,3 Prozent. Das aktuelle Geschäftsjahr (2021/2022) wird aller Voraussicht nach ähnlich abgeschlossen werden können.

  • Welche Schwierigkeiten/Probleme gibt es bei den Auszahlungen an die betroffenen Personen?

    Die Aktion Lichtblicke arbeitet im Bereich der Antragstellung bzw. Weitergabe und Auszahlung ihrer Spenden immer mit den Geschäftsstellen ihrer Partner von Caritas und Diakonie vor Ort zusammen. Bei der Flutkatastrophe waren allerdings auch viele Geschäftsstellen selbst vom Hochwasser betroffen, so dass die Aktion Lichtblicke sich pragmatisch umorganisieren und die eingehenden Hilfsgesuche der vom Hochwasser betroffenen Familien zum Teil selbst prüfen musste. Unterstützt wurde das Lichtblicke-Team dabei von den Lokalradios vor Ort, die ebenfalls langjährige Partner der Aktion Lichtblicke sind. Durch die vorhandene Ortkenntnis konnten zahlreiche Anträge vor Ort auf ihre Korrektheit überprüft werden. Auch die Bürgerämter der Städte und Gemeinden haben mit ihrer Ortskenntnis und ihrem Wissen, bei welchen Familien dringend Hilfe benötigt wird, sehr gut unterstützt. Da viele betroffene Familien durch den großen Schaden an ihren Wohnungen und Häusern wichtige Dokumente wie Kindergeldnachweis oder Versicherungsunterlagen durch die Wasserschäden verloren hatten, hat die Aktion Lichtblicke versucht, individuell und unbürokratisch Wege zu finden, eine unbedingt erforderliche Prüfung der Sachlage z. B. durch Fotodokumentationen der Schäden bei den einzelnen Familien trotzdem möglich zu machen.

  • Welche rechtlichen Vorgaben muss die Aktion Lichtblicke e. V. einhalten bei der Vergabe von Spenden?

    Die Aktion Lichtblicke hat sich als gemeinnütziger Verein an die dafür geltenden gesetzlichen Vorgaben zu halten. Wichtig ist, die Betroffenheit der Antragsteller so gut es geht zu überprüfen, um möglichen Missbrauch von Spendengeldern weitestgehend auszuschließen. Darüber hinaus müssen Hilfsorganisation darauf achten, dass Spenden grundsätzlich nachrangig gegenüber öffentlichen Mitteln wie z. B. der Wiederaufbauhilfe des Landes oder zustehenden Versicherungsleistungen eingesetzt werden.

  • Vergeben Sie Spenden nur an Einzelpersonen oder auch an Unternehmen?

    Wie bereits erläutert steht bei der Aktion Lichtblicke die Einzelfallhilfe im Vordergrund. Bei Projekten und institutionellen Förderungen muss eine Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers nachgewiesen sein. Klassische wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erhalten keine Mittel aus der Aktion Lichtblicke e. V.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Spendenmittel im Rahmen der Unwetter-Hilfe zu erhalten:

  • Es muss mind. ein Kind unter 23 Jahren im Haushalt leben

  • Der dauerhafte Wohnsitz muss in NRW liegen

  • Es sind Schäden an Haus/Wohnung und Hausrat durch die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 entstanden

Hier geht es zum Antragsformular

(PDF)

Spenden für Unwetter-Betroffene – so geht’s:

Online-Spenden
Bitte „JETZT SPENDEN“-Button anklicken und im Formular „Freie Verwendung“ anklicken

Überweisungsträger
Bitte Stichwort „Unwetter-Hilfe“ auf dem Überweisungsträger vermerken.

Hilfesuchende schicken bitte eine formlose E-Mail an unwetterhilfe@lichtblicke.de. Bitte nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Lichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.