Mit Ihrer Spende schenken Sie hilfsbedürftigen und sozial benachteiligten Kindern sowie deren Familien Lichtblicke in schweren Notlagen und machen ihr Leben wieder ein bisschen glücklicher.
Spenden Sie hier bequem über unser Spendenformular oder helfen Sie per Überweisung. Verwendungszweck “Freie Verwendung” oder “Ukraine-Hilfe NRW”.
Sozialbank Köln
IBAN: DE78370205000000007070
BIC: BFSWDE33XXX
Ja, die Aktion Lichtblicke e. V. ist bei den Finanzämtern als mildtätig und gemeinnützig eingestuft und darf daher Spendenquittungen ausstellen. Bitte einfach im Spendenformular die Checkbox „Ich möchte eine Spendenquittung erhalten“ anklicken und Adresse eingeben.
Bitte informieren Sie das Lichtblicke-Büro, nachdem Sie Ihre Spende getätigt haben. Das funktioniert am besten per Mail an info@lichtblicke.de. Bitte geben Sie an, an welche Personen/Firmen die Quittungen verschickt werden sollen. Wir benötigen die kompletten Adressangaben und jeweils die Summen, die in der Quittung aufgeführt werden sollen.
Die Aktion Lichtblicke lebt von Spendenaktionen, die von Spenderinnen und Spendern vor Ort organisiert werden. Daher unterstützen wir Sie sehr gerne mit Flyern, Plakaten und Aufklebern. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch per E-Mail an info@lichtblicke.de oder telefonisch an 0208/ 4566-304 oder -305.
Nein, über offizielle Spendendosen verfügen wir leider nicht.
Wenn Sie Text- bzw. Bildmaterial von Ihrem Spenden-Event haben, schicken Sie dieses bitte an info@lichtblicke.de. Das Lichtblicke-Team wird Ihren Beitrag danach auf lichtblicke.de und auf Facebook bzw. Instagram veröffentlichen.
Die Aktion Lichtblicke nimmt grundsätzlich keine Sachspenden entgegen. Da die Spendenaktion organisatorisch schlank gehalten werden soll, verfügen wir weder über die personellen Ressourcen noch über die notwendigen Lagermöglichkeiten. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Die Aktion Lichtblicke arbeitet vor Ort mit den dort ansässigen Wohlfahrtsverbänden Caritas, Diakonie oder anderen Wohlfahrtsverbänden zusammen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Hilfegesuch an eine Geschäftsstelle der o.g. Verbände. Die Mitarbeitenden werden Ihre familiäre und finanzielle Situation kennenlernen und danach einschätzen, ob Sie und Ihre Familie für eine Förderung durch unsere Spendenaktion infrage kommt.
Nach Antragstellung durch einen Wohlfahrtsverband wird der Lichtblicke-Spendenbeirat abschließend über eine finanzielle Unterstützung und deren Höhe entscheiden. Im Fall eines positiven Bescheids wird der zuständige Mitarbeitende die bewilligte Spende treuhänderisch verwalten bzw. zweckgebunden für Ihre Bedürfnisse verwenden.
Ausnahme: Bei Sonder-Spendenaktionen wie z. B. der Unwetter-Hilfe können betroffene Familien direkt ein Hilfegesuch unter unwetterhilfe@lichtblicke.de stellen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier: Unwetter-Hilfe.
Die Aktion Lichtblicke fördert Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit festem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage hilfsbedürftig sind. Es werden Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 23 Jahren sowie Familien, in denen Kinder und Jugendliche in Not leben, gefördert. Darüber hinaus ist eine projektbezogene Förderung von Institutionen möglich, die Kindern und Jugendlichen in Not Unterstützung anbieten.
Grundsätzlich beschränkt sich eine Förderung durch die Aktion Lichtblicke auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Wir stehen Ihnen Montag
bis Freitag zwischen
10:00 Uhr und 16:00 Uhr
gerne zur Verfügung
0208-4566-304
0208-4566-305
info@lichtblicke.de
Spendenkonto bei der
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© 2024 Aktion Lichtblicke e.V.
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